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Auszug aus dem HHV Schreiben vom 04.03.22

11.11.21 (Info, Termine)

Informationen zum Trainings- und Spielbetrieb ab 04.03.2022
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen der Pandemie und der neuen CoSchuV des Landes Hessen hat das Präsidium folgende Beschlüsse gefasst, die ab dem 4. März 2022 Gültigkeit haben:
Der Trainings- und Spielbetrieb des Hessischen Handball-Verbands wird unter den durch die Verordnung des Landes Hessen vorgegebenen Maßgaben wie folgt weitergeführt:

Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb

  • Für alle am Trainings- und Spielbetrieb beteiligten Personen gilt die „3G-Regel“.
  • Bei Spielorten in anderen Bundesländern sind die dort gültigen Reglungen der jeweiligen
    Landesregierungen für die Durchführung des Spielbetriebs maßgebend. Sollen diese von
    den Regelungen in Hessen abweichen können die Spiele kostenfrei verlegt werden.
  • Für Schüler/innen aus Hessen gilt weiterhin das Testheft der Schule als Nachweis des „3GStatus“, bei Schüler/innen aus anderen Bundesländern ist wie bisher der Schülerausweis
    als Nachweis ausreichend.

Regelungen für den Zuschauerbereich
Die Regelungen für den Zuschauerbereich sind von Vereinen wie bisher in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsämtern festzulegen.
Grundsätzlich gilt nach der neuen CoSchuV:

  • 500 Zuschauer sind grundsätzlich zulässig (sofern die Kapazitäten der Halle dies zulassen)
  • nur Personen, welche die 3G-Regel erfüllen, haben Zutritt zur Halle. Alle müssen eine Maske des vorgeschriebenen Typs (FFP2) tragen.
  • In Hallen mit einer Zuschauerkapazität von mehr als 500 dürfen von der Zuschauerzahl, die 500 übersteigt, maximal 60% der Plätze belegt werden. Bietet eine Halle also beispielsweise Platz für 800 Zuschauer dürfen nun bis zu 680 Zuschauer eingelassen werden. Spieler/innen, Trainer/innen, Betreuer, SR, ZN/SK, Physios, Ordner werden hier nicht mitgezählt. Werden mehr als 500 Zuschauer eingelassen, gilt für alle Zuschauer dann immer die 2G+-Regel.
  • Die Regelung, dass mindestens 25 % der vorhanden Plätze für Gästezuschauer bereit zu
  • stellen sind, entfällt.

Nachtrag zur Maskenpflicht vom 8.3.22

Demnach gilt für den Zuschauer in Sporthallen grundsätzlich folgendes:
Bei sämtlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, besteht für Menschen, die älter als 5 Jahre sind, die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, KN 95, N95 zu tragen.


Details zu allen Regelungen und Antworten auf weitere Fragen sind wie gewohnt bei den FAQ’s des Landessportbundes zu finden:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/